Die Staatliche Fischerprüfung 
Wer in Baden-Württemberg oder in anderen Bundesländern die Angelfischerei ausüben will, muß einen Fischereischein besitzen.
Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines in Baden-Württemberg ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Pflichtvorbereitungslehrgang und die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung (=Fischerprüfung).
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu
- Staatliche Fischerprüfung
- Der Weg zum Angeln
- Jugendfischereischein
- Gesetzliche Bestimmungen zur Fischerprüfung für Baden-Württemberg
- Übersicht der Vorbereitungslehrgänge
Die Vorbereitungslehrgänge finden statt in den Monaten September, Oktober und November. Prüfung ist landeseinheitlich am zweiten Freitag im November.
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