03. September 2010
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Die Staatliche Fischerprüfung

Wer in Baden-Württemberg oder in anderen Bundesländern die Angelfischerei ausüben will, muß einen Fischereischein besitzen.

Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines in Baden-Württemberg ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Pflichtvorbereitungslehrgang und die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung (=Fischerprüfung).

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu

  • Staatliche Fischerprüfung
  • Der Weg zum Angeln
  • Jugendfischereischein
  • Gesetzliche Bestimmungen zur Fischerprüfung für Baden-Württemberg
  • Übersicht der Vorbereitungslehrgänge


Die Vorbereitungslehrgänge finden statt in den Monaten September, Oktober und November.
Prüfung ist landeseinheitlich am dritten Freitag im November.
Zentrale Nachprüfungen finden im darauffolgenden Februar statt.


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Verband für Fischerei und Gewässerschutz in Baden-Württemberg e.V. Goethestr. 9 70174 Stuttgart 0711/99798980 info@vfg-bw.org