Verbandsumfrage zum Nachtangelverbot

Ihre Meinung ist wichtig!

Wie bereits beim diesjährigen Fischereitag in Horb von Präsident Wolfgang Reuther angekündigt, haben jetzt alle Vereinsvorsitzenden Unterlagen zur Verbandsumfrage „Nachtangelverbot“ erhalten.

Immer wieder wird das Verbandspräsidium mit Anfragen und auch Vorwürfen zum Thema Nachtangelverbot konfrontiert. Das Thema ist in der Vergangenheit schon mehrfach an VFG-Verbandsveranstaltungen besprochen worden. Es ist für alle Beteiligten jedoch wenig hilfreich, in diesem Zusammenhang auf frühere Besprechungen, Hintergründe und Absprachen zu verweisen.

Zur aktuellen Positionsbestimmung möchte das Verbandspräsidium deshalb jetzt von den Vereinsvorsitzenden als den Hauptvertretern der organisierten Anglerschaft im Land eine verbindliche Meinung (Abstimmung) einholen.

Gesetzliche Grundlage ist die Landesfischereiverordnung § 3 (1) Satz 5:
„Der Fischfang ist nur einen Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, der Aal-, Wels und Krebsfang bis 24 Uhr, für den Zeitraum der Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit bis 1 Uhr, gestattet.“

Ist diese gesetzliche Regelung richtig oder soll sie geändert werden?

Ziel der Verbandsumfrage ist zwar ein Ja/Nein-Ergebnis, jedoch mit Beachtung zugehöriger Argumente - dafür und dagegen. Entsprechend wird die Umfrage auch nicht nur auf einen schriftlichen Fragebogen reduziert.
Die Vereinsvorsitzenden sind jetzt aufgefordert, zunächst die Diskussion auf fachlicher Grundlage im Verein zu führen, auch im Hinblick auf mögliche (landesweite) Konsequenzen: was sind die Hintergründe, Sinn und Zweck, sowie Notwendigkeiten.
Im Oktober wird das Thema bei den VFG-Bereichsversammlungen (siehe Terminhinweise auf dieser Seite) besprochen. Ein Rücklauf der Vereinsrückmeldungen ist anschließend bis 12.11.2011 erbeten. In der Folge wird dann das Verbandspräsidium auf landespolitischer Ebene tätig – oder nicht, entsprechend der Mehrheit. Zudem ist eine Rückmeldung von mehr als der Hälfte der Vereinsvorsitzenden erforderlich. Nach Ende der Rückmeldefrist werden Sie über das Ergebnis und weitere Vorgehen informiert.

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