Gliederung der Fischerei
In der organisierten Fischerei in Baden-Württemberg gibt es folgende Untergliederung:
Vereinsmitglied - Verein - Bereich - Regionalverband - Landesverband- Bundesverband
mit jeweils eigenen Zuständigkeiten .
Zur Förderung der Vereinszwecke und der Verbandsziele können sich die Mitgliedsvereine laut Satzung in Bereiche zusammenschließen. Derzeit ist das Verbandsgebiet in 3 Bereiche gegliedert. Diese sind jeweils deckungsgleich mit den Regierungsbezirken Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen Der Bereich wird im Verband durch die örtlichen Bereichsvorsitzenden vertreten. Diese gehören zum Präsidium des VFG. In den Bereichen werden mindestens 1x jährlich Bereichsversammlungen und sonstige Veranstaltungen abgehalten.
Im VFG sind derzeit
- 336 Fischereivereine
- mit 24.000 Mitgliedern
- in den Stadt- und Landkreisen der Regierungsbezirke Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen
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