08. Oktober 2008
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Kormoran und Fischartenschutz – neue Wege!

Am 16. Februar 2008 fand in Stuttgart eine Verbandstagung zum Thema „Kormoran und Fischartenschutz“ statt. Diese war Statusbericht zur aktuellen Problematik und zugleich Auftaktveranstaltung für weitere Maßnahmen mit dem Ziel der Novellierung der baden-württembergischen Kormoranverordnung.

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Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg hatte namhafte Referenten aus dem ganzen Bundesgebiet eingeladen. Diese berichteten aktuell zur Situation der Vogelart, von Fischbeständen, Entwicklung und Trends, Eingriffsmöglichkeiten und rechtlichen Aspekten. Es wurden Grundlagen des Konfliktbereichs „Kormoran und Fischartenschutz“ aufgegriffen und Lösungsansätze diskutiert. Tagesordnung zum 16.2.08

Der europäische Kormoranbestand hat nun eine Größenordnung von 155.000 Brutpaaren bzw. 1,1 Millionen Vögel. Die bisher diskutierte Bestandsentwicklung nach bekannten Modellen für Räuber-Beute-Populationen trifft nach heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen für den Kormoran nicht zu, vielmehr wird die Kormoranpopulation ohne Eingriffe noch weiter zunehmen und sich erst auf sehr hohem Niveau stabilisieren.
So haben sich auch in Baden-Württemberg die Kormoranzahlen der Brutpaare und anwesenden Tiere in den letzten zehn Jahren vervielfacht.

Seitens der Fischereiforschungsstelle des Landes liegt eine 15-jährige Serie von Befischungsuntersuchungen vor, die das hiesige Kormoranproblem belegen:

  • In Folge durch intensiven Kormoranfraßdruck sind viele Fische äußerlich verletzt (z.B. im Restrhein über 50 % der Individuen der Fischart Nase),
  • es bestehen nur noch niedrige Individuendichten,
  • es liegen Störungen im Altersaufbau vor und
  • es gibt langfristige Bestandsrückgänge.

Ein oft zitierter Zusammenhang zwischen „guter“ Gewässerstruktur und intaktem Fischbestand (keine Schädigung durch Kormorane) liegt nicht vor. Insofern sind Gewässerrenaturierungen zwar allgemein dringend erforderlich, leider aber keine geeignete Maßnahme zur Vermeidung von Kormoranfraßschäden.

Auch wurde in den Vorträgen auch dargestellt, dass eben nicht die Fischarten am meisten durch Kormoranfraß betroffen sind, die am häufigsten in der Kormorannahrung vorkommen. Vielmehr besonders beeinträchtigt sind Fischarten, wie z.B. die Äsche, die ohnehin schon weniger günstige Existenzbedingungen haben und aufgrund z.B. geringer Vermehrungsrate dann existentiell geschädigt werden.

Fazit der Tagung war, dass ein europäisches Kormoranmanagement unerlässlich ist. Nur dadurch kann eine Erhaltung der Arten in stabilen Bestandsgrößen insgesamt und regional für den Kormoran und auch für Fische erreicht werden. Und zwar so, dass fischökologische und fischwirtschaftliche Schäden in vertretbaren Grenzen gehalten werden.
Vorschläge waren u.a. :

  • Überführung des Kormorans in Anhang II der EU-Vogelschutzrichtlinie,
  • uneingeschränkte Freigabe des Kormorans als jagdbares Wild und
  • Wildschadensersatzpflicht nach dem Verursacherprinzip, d.h. wer besonderen Schutz will, muss auch für den Schaden aufkommen!

Bis solch ein Management installiert ist müssen weiter örtliche Einzelabschüsse stattfinden im Rahmen der Kormoranverordnung Baden-Württemberg, bzw. sind diesbezüglich dringend Änderungen erforderlich wie:

  • Vereinfachung der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen,
  • Neuanpassung der Schutzbereiche für den Kormoran,
  • Verlängerung der Zeiträume für den Abschuss von Kormoranen,
  • Unterbindung der Gründung weiterer Brutkolonien und
  • Gestattung des ganzjährigen Abschusses an Teichwirtschaften.

Nicht mehr hinnehmbar ist (zeitraubende) Forderung nach weiteren Forschungsergebnissen. Die Fakten zum Kormoranproblem sind umfassend und liegen zahlreich vor im Vergleich mit anderen Bereichen. Vielmehr ist es jetzt an der Zeit für überfällige Entscheidungen.

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Verband für Fischerei und Gewässerschutz in Baden-Württemberg e.V. Goethestr. 9 70174 Stuttgart 0711/99798980 info@vfg-bw.org