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Jugendfischereischein 
Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, können in Baden-Württemberg auf Antrag bei der Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft einen Jugendfischereischein erhalten. Dieser berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines mindestens achtzehn Jahre alten Inhabers eines Fischereischeins. Jugendliche müssen also keine Fischerprüfung ablegen.
Die Verbände/Vereine empfehlen den Jugendlichen aber, in die Jugendgruppe des Fischereivereins einzutreten.
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