21. August 2008
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Jugendfischereischein

Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, können in Baden-Württemberg auf Antrag bei der Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft einen Jugendfischereischein erhalten (Gebühr 5 Euro).
Dieser gilt jeweils ein Jahr und berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines mindestens achtzehn Jahre alten Inhabers eines Fischereischeins.
Jugendliche müssen also keine Fischerprüfung ablegen.

Die Verbände/Vereine empfehlen den Jugendlichen aber, in die Jugendgruppe des Fischereivereins einzutreten.

Den Jugendlichen wird dringend empfohlen, die Fischerprüfung erst ab dem 14. Lebensjahr abzulegen.



Verband für Fischerei und Gewässerschutz in Baden-Württemberg e.V. Goethestr. 9 70174 Stuttgart 0711/99798980 info@vfg-bw.org