08. Oktober 2008
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Anerkannter Naturschutzverband

Vor 15 Jahren wurde der Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V (LFV) als Naturschutzverband gemäß § 29 (alt) Bundesnaturschutzgesetz anerkannt und damit in den Kreis der sogenannten "29er Verbände" aufgenommen.

Das offizielle Antragsverfahren wurde bereits Ende 1983 eröffnet. Fünf Jahre später, exakt am 4. Februar 1988, war es dann soweit: In würdigem Rahmen überreichte der damalige Minister für Umwelt des Landes Baden Württemberg, Dr. Erwin Vetter, den Anerkennungsbescheid an den Präsidenten des LFV.

Dieser war somit, neben dem
Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e. V.(LNV), dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland - Landesverband Baden-Württemberg e. V. (BUND), dem Naturschutzbund Deutschland - Landesverband Baden-Württemberg e. V. (NABU) und dem Landeslagdverband BadenWürttemberg e. V. (LJV), der 5. anerkannte Naturschutzverband im Lande. Inzwischen hat sich die Zahl der anerkannten Verbände auf 9 erhöht.

Anerkannten Naturschutzverbänden steht die Mitwirkung bei Maßnahmen der Behörden und anderen Institutionen zu, insbesondere bei Erlass von Rechtsbestimmungen, der Vorbereitung von Programmen und Plänen, Verboten und Geboten in geschützten Gebieten und Planfeststellungsverfahren, soweit diese Auswirkungen auf Natur und Landschaft haben.
Anerkannte Naturschutzverbände sind dazu aufgerufen, möglichst eng mit allen anderen zusammenzuarbeiten, um dem Interesse des Naturschutzes größeres Gewicht zu verleihen. Sie sollen mit ihrem Sachverstand die Naturschutzbehörden unterstützen und in ihren jeweiligen Fachgebieten zur Aufklärung der Allgemeinheit beitragen.

Damit ist der LFV quasi an allen Vorgängen, die auf Landesebene den Naturschutz und die Landschaftspflege betreffen, beteiligt.  

So gesehen kommen jährlich mehrere hundert Stellungnahmen zustande. Insofern sind die mit der Anerkennung als Naturschutzverband verbundenen Rechte dem Grunde nach erhöhte Arbeitsaufwendungen, die zusätzlich zu den Aufgaben laut Satzung erledigt werden müssen.

In Anbetracht des Nutzens, den diese Tätigkeit mit sich bringt, wird seitens des LFV sehr gern an den unterschiedlichen Vorhaben mitgewirkt. Häufig hat der Sachverstand unserer Bearbeiter dazu geführt, dass Natur und Landschaft von unnötigen Eingriffen verschont blieben und dort wo Eingriffe unumgänglich waren, entsprechende Kompensationsmaßnahmen vorgenommen wurden.

Besonders bei den Projekten wie z. B.:

  • Gesetzesentwürfen/-änderungen (Fischgewässerverordnung, Novellierung Wassergesetz, Novellierung Natuschutzgesetz, Umsetzung FFH-Richtlinie),
  • Wiederansiedlung des Lachses in Baden-Württemberg,
  • Wasserkrafterlass,
  • und vieles mehr durch die Delegierten des Landesfischereiverbandes in den 44 Naturschutzarbeitskreisen im Lande vor Ort.

Alles in allem kann der LFV schon auf eine beachtliche Bilanz seiner 15‑jährigen Tätigkeit als anerkannter Naturschutzverband zurückblicken. Die aufgeführten Beispiele vermitteln nur einen kleinen Einblick in die Vielfalt und in den enormen Arbeitsaufwand dieser Tätigkeit. Hinzu kommen noch die satzungsmäßigen Aufgaben auf dem Gebiet des Natur‑, Umwelt‑, Gewässer‑ und Artenschutzes, deren Erfüllung ja letzten Endes erst eine Anerkennung nach § 29 (alt)Bundesnaturschutzgesetz rechtfertigen.


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Verband für Fischerei und Gewässerschutz in Baden-Württemberg e.V. Goethestr. 9 70174 Stuttgart 0711/99798980 info@vfg-bw.org