Grundsätze der Angelfischerei 

Die Fischerei

  • ist ein eigentumsgleiches Recht
  • unterliegt dem Schutz des Grundgesetzes
  • umfasst das Recht zum Fangen und Aneignen von Fischen
  • sowie das Recht und die Pflicht zur Hege der Tiere und Pflanzen in ihrem Lebensraum
  • nutzt die Produktionskraft der Gewässer
  • schützt Gewässer
  • ist eine ordnungsgemäße wirtschaftliche Gewässernutzung
  • nach dem Grundsatz der Nachhaltigkeit durchgeführt
  • stellt keinen Eingriff in Natur und Landschaft dar
  • stellt eine sinnvolle, soziale und in die Natur eingebundene Betätigung von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung dar
  • weckt und fördert das Verständnis für die Zusammenhänge in der Natur
  • trägt dazu bei, einen gesunden Lebensraum zu erhalten oder zu schaffen

Erläuterungen dazu  finden Sie in der VDSF-Broschüre "Grundsätze der Angelfischerei"

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