18. November 2008
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Berufliche Fischerei in Baden-Württemberg

Aufgaben der Berufsfischer und Teichwirte:

  • Erzeugung qualitativ hochwertiger, preiswerter Süßwasserfische und daraus hervorgehende Produkte zur Versorgung der Verbraucher,
  • Belieferung der Angelfischer mit gesunden, den Gewässern angepaßten Besatzfischen,
  • Zucht gefährdeter und ausgestorbener Fischarten zur Wiederansiedlung in geeigneten Gewässern,
  • Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Markt,
  • Förderung der Ausbildung und Berufsausbildung (Fischwirt) und Fortbildung,
  • Vertretung der Belange der beruflichen Fischerei gegenüber Politik, Behörden und anderen Verbänden

Übersicht:

Der Kapazität der Binnenfischerei mit rund 15 bis 18 Millionen € Einnahmen aus Fang und Erzeugung sind von der Natur aus enge Grenzen gesetzt. Gewässerflächen sind kaum vermehrbar.

Teichwirtschaft und Fischzucht
In rund 100 Haupt‑ und Nebenerwerbsbetrieben werden inzwischen gut 5.000 t Salmoniden erzeugt. Bei den Speise­fischen dominiert die Regenbogenforelle mit ca. 4.250 t, daneben werden als Spezialitäten Bachforellen und Saiblinge aufgezogen. Für Besatzzwecke steht die heimische Bachforelle im Vordergrund. Die baden‑württembergischen Forellenzuchtbetriebe blicken auf eine lange Tradition zurück. Schon vor 100 Jahren waren sie weit bekannt. Heute finden sich nicht nur die modernsten Fischzuchtanlagen in Baden-Württemberg, sondern auch hinsichtlich der Seuchenfreiheit stehen die hiesigen Betriebe unangefochten an der Spitze Deutschlands.

Die Erzeugung von Speisekarpfen und Beifischen (z.B. Schleie, Hechte, Zander) beträgt 300 t. 

Die beträchtliche Produktion der Klein‑ und Hobbybetriebe ist nicht erfasst.

 Seenfischerei
Hauptbereich ist hier der Bodensee (Ober‑ und Untersee) mit rund 100 Berufsfischern. Sie versorgen vor allem die Gastronomie rund um den Bodensee mit Felchen, Barsch, Hecht, Zander, Aal, Trüsche, Brachsen. Die Anliegerstaaten (Baden‑Württemberg, Bayern, Österreich, Liechtenstein und Schweiz) wenden seit 1893 (Bregenzer Übereinkunft) gemeinsame Regeln für die Fischerei am Obersee (Fangbeschränkungen, Maschenweiten und anderes) an. Für den Untersee bestehen ähnliche Regelungen. In der Fischbrutanstalt in Langenargen werden Besatzfische für den Bodensee (insbesondere Felchen, Hecht, Seeforelle) und gefährdete Fischarten für die Gewässer des Landes Baden‑Württemberg erbrütet. 

Flußfischerei
Einleitungen von Abwässern, Ausbau der Flüsse und andere wasserwirtschaftliche und energiepolitische Maßnahmen verursachten bis Mitte der sechziger Jahre in den Flüssen große Fischsterben und den Rückgang des Artenreichtums. Von ursprünglich rund 40 Fischarten waren zu dieser Zeit nur noch rund 15 häufiger zu finden. Dies führte zu einem fast völligen Erliegen der Flußfischerei, weil insbesondere die als Speisefisch wertvollen Arten kaum mehr gefangen wurden. Erst nach dem Ausbau der Kläranlagen von Gemeinden und Industrie, und die damit verbundenen entscheidenden Verbesserungen der Gewässergüte, konnten sich wieder einige wenige Flußfischereibetriebe im Nebenerwerb behaupten. Die ständige Verbesserung der Wasserqualität und Renaturierungsmaßnahmen an den Flüssen lassen erwarten, daß für die noch vorhandenen Betriebe die zukünftige Existenz gesichert ist. Derzeit steigt in Rhein und Neckar die Zahl der Fischarten wieder an.

Weitere Infos auch unter ww.lfvbw.de (Adressliste Fischzuchtbetriebe)



Verband für Fischerei und Gewässerschutz in Baden-Württemberg e.V. Goethestr. 9 70174 Stuttgart 0711/99798980 info@vfg-bw.org