03. September 2010
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Kormorane - Schutz und Regelung durch das Gesetz

Landesregierung beschließt neue Kormoranverordnung

21.07.2010 Die Landesregierung hat gestern die Novellierung der so genannten Kormoranverordnung beschlossen. Außerhalb der Schutzgebiete und der bebauten Bereiche dürfen Kormorane künftig vom 16. August bis 15. März eines jeden Jahres ohne behördliche Genehmigung abgeschossen werden.  Veröffentlichung im Gesetzblatt für Baden-Württemberg erfolgte in Ausgabe Nr. 12, 6. August 2010, S. 527.

Grund: Der Kormoranbestand hat sich seit dem Winter 2002 von 6.000 bis 7.000 Vögel auf 10.000 Exemplare im Winter 2009 und damit um etwa 50 Prozent erhöht. Im selben Zeitraum sei der der Brutbestand von 279 Paaren auf 600 Paare angewachsen. Über ein neues Monitoring wird die Entwicklung des Kormoranbestandes überwacht.

 Kormoranverordnung 2010



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