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Schwimmt in 15 Jahren der Lachs wieder im Neckar?
Ein Positionspapier des Fischereiverbandes zur Wasserrahmenrichtlinie (Stand Januar 2003)
Hintergrund Am 7. September 2000 verabschiedete das EU-Parlament die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik. Der Wirkungsbereich der Richtlinie erstreckt sich auf Oberflächenwasser (Flüsse und Seen), Grundwasser, den Küstenbereich und Übergangsgewässer (zwischen Fluß und Meer). Die Wasserwirtschaftsverwaltung soll sich nach Flusseinzugsgebieten richten. Als Umweltziele wird durch die WRRL ein „guter Zustand“ der Gewässer angestrebt. Die Richtlinie enthält genau Vorgaben und einen zeitlichen Umsetzungsrahmen.
Was ändert sich durch die WRRL? Bislang erfolgte die Sicherung der Wasserqualität und der Gewässergüte durch die Wasserwirtschaftsverwaltung in Baden-Württemberg gemäß dem Stand der Technik. Die Gewässergüte wurde nach dem Saprobiensystem beurteilt, die Strukturgüte nach einer Strukturkartierung. Erreicht wurde dadurch eine Reduktion der sauerstoffzehrenden Stoffe und eine Verbesserung der Gewässergüte.
Als Handlungsbedarf (Kür) sah die Wasserwirtschaftsverwaltung für die Zukunft:
- den weiteren Ausbau der Abwasserreinigung
- die Verbesserung der Strukturgüte (Gewässerentwicklungspläne)
- Einschränkung diffuser Einträge
- und auch einen Forschungsbedarf bei endokrinen Stoffen
Mit der Pflicht zur Umsetzung der WRRL wird aus der bisherigen „Kür“ nun eine Pflicht“.
Für die Fischerei von Bedeutung: Aus der Sicht des Fischereiverbandes sind die Forderungen der WRRL auf europäischer Ebene genau auch die Forderungen, die seit langen Jahren zwar immer wieder angesprochen wurden, von der organisierten Fischerei und auch von anderen Naturschutzverbänden, jedoch erst jetzt in die Umsetzung kommen werden.
Für die Gewässer und die Fischerei wichtige Zielvorgaben der WRRL:
- Guter ökologischer und chemischer Zustand in 15 Jahren
- Gutes ökologisches Potenzial und guter chemischer Zustand bei erheblich veränderten oder künstlichen Gewässers in 15 Jahren
- Verschlechterungsverbot
Schutz der Oberflächengewässer Durch die bisherigen Maßnahmen in Baden-Württemberg gingen gegenüber den 1970er-Jahren die Gewässerbelastungen mit Sauerstoff zehrenden Stoffen stark zurück, was einen wieder stark erhöhten Sauerstoffgehalt in den Gewässern zur Folge hatte. Verbesserungen gab es außerdem bei den "klassischen" Umweltschadstoffen wie Schwermetallen, CKW, PCB und PAK. Defizite bestehen allerdings noch immer, wenn Gewässer einen zu hohen Abwasseranteil besitzen. Weniger günstig lässt sich zudem die Entwicklung seit den 1970er-Jahren bei diffusen Einträgen aus der Landwirtschaft beurteilen. Etwa die Hälfte der Phosphor- und Stickstoff-Einträge in Fließgewässer stammt noch immer aus diesem Bereich und tragen durch Eutrophierung und Sauerstoffzehrung zur Gewässerverschlechterung bei. Auch weisen Pflanzenschutzmittel zur landwirtschaftlichen Anwendungszeit vielerorts noch zu hohe Werte auf und liegen zum Teil deutlich über den Zielvorgaben des Gewässerschutzes. Zum Erreichen einer guten Gewässerqualität im Sinne der WRRL müssen hier Maßnahmenkombinationen für die Minderung diffuser Stoffeinträge in Flussgebiete entwickelt und umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist auch der Schutz eines ausreichend breiten Gewässerrandstreifens ausdrücklich im Landeswassergesetz zu regeln.
Verbesserung der Gewässerstruktur Mit der Wasserrahmenrichtlinie wird der gute Gewässerzustand aber nicht mehr nur durch chemische, sondern auch und in erster Linie durch biologische Kriterien bestimmt. Damit gewinnt die Struktur des Gewässerbettes an Gewicht.
Durch die WRRL vorgegebene Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässer:
- Reaktivierung der Gewässerdynamik
- Ungehinderter Transport der Feststoffe von der Quelle bis zur Mündung
- Verringerung der Gewässerunterhaltung
- Entfernung von Verbauungen
- Verbesserung der Verhältnisse an Bundeswasserstrassen
- Durchgängigkeit bei Wasserkraftanlagen
Ausweisung erheblich veränderter Gewässer - das Schlupfloch? Aufstellung der Bewirtschaftungspläne der WRRL muss jetzt allerdings bis zum Jahr 2004 geprüft werden, welche Gewässer überhaupt und wieweit in einen guten ökologischen Zustand gebracht werden können. Für stark veränderte Gewässer lässt die Richtlinie eine Ausnahmeregelung zu: In diesem Fall reicht es aus, wenn für diese Gewässer ein „gutes ökologisches Potenzial“ entwickelt wird. Dieses Umweltziel ist erheblich weniger anspruchsvoll und deutlich ergebnisoffener formuliert als dasjenige eines „guten Zustandes“. Hier besteht die Gefahr, dass bei großzügigem Gebrauch von dieser Öffnungsklausel die gewässerökologisch anspruchsvollen Ansätze der WRRL wirkungslos verpuffen. Von Bedeutung ist dies auch für den Neckar. Obwohl 80 % des Transportaufkommens zu Wasser auf den Rhein entfällt, sind alle großen deutschen Flüsse für die Schifffahrt ausgebaut. So auch der Neckar auf einer Strecke von 200 Kilometern, von Plochingen bis Mannheim. Die Binnenschifffahrt und die damit zusammenhängenden Maßnahmen bzw. Folgen werden mit deren besonderer Umweltfreundlichkeit gerechtfertigt. Jedoch besteht angesichts der vorwiegend transportierten Massengüter vor allem Leistungskonkurrenz zur Bahn, ja die Schifffahrt steht teilweise sogar ungünstiger dar. Im Zusammenhang mit den ökologischen Anforderungen der WRRL wird deshalb zu diskutieren sein, wie die Belange einer nachhaltigen Gewässerentwicklung mit den Anforderungen der Schifffahrt in Übereinstimmung gebracht werden können.
Fische und die WRRL Für die Fischerei von Bedeutung ist die Tatsache, dass zukünftig die Fischfauna selbst ein Maßstab zur Bewertung von Gewässern wird. So werden sich zukünftig z.B. ein geringer Aal- oder Meerforellenbestand durch fehlende Aufstiegsmöglichkeiten in ursprünglich besiedelten Gewässern ganz konkret in einer schlechteren Gewässergüte niederschlagen! Was dann zur Folge haben wird, dass die Anstrengungen zur Verbesserung des Gewässerzustandes erheblich verstärkt werden.
Fazit: Somit bietet die EU-WRRL die Chance, umfangreiche Verbesserungen im Sinne der Fischfauna zu realisieren – und dies aus Finanzmitteln der Wasserwirtschaft!
Dies stellt sich sehr vielversprechend dar, steht momentan jedoch leider noch im Gegensatz zur aktuellen Haushaltspolitik der Landesregierung in Baden-Württemberg. Dort sind für das Umweltministerium massive Einsparungen vorgeschrieben: Durch Kürzungen im Investitionsbereich gibt es für die Jahre 2002/2003 momentan keine Mittel für Renaturierungen an Gewässern 1. Ordnung.
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