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Natura 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung europäisch bedeutsamer Lebensräume sowie seltener Tier- und Pflanzenarten. Rechtliche Grundlage dieses grenzüberschreitenden Naturschutznetzwerks bilden die Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der Europäischen Union.
Nachdem die FFH-Gebiete (260 Gebiete, 11,5 % der Landesfläche) nunmehr vollständig gemeldet worden sind, ist der Schutz und der Erhalt der Gebiete sicherzustellen. Dies soll mit Hilfe der Pflege- und Entwicklungspläne geschehen. Der Pflege- und Entwicklungsplan dient als Grundlage für die weitere Umsetzung von Natura 2000.
Informieren Sie sich, ob Ihr Fischereirecht betroffen ist:
- Managementpläne zur Sicherung der FFH-Gebiete
- Umfassende Informationen zum Thema finden Sie auf den Seiten des Naturschutzverwaltung
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