Die Staatliche Fischerprüfung

Wer in Baden-Württemberg oder in anderen Bundesländern die Angelfischerei ausüben will, muß einen Fischereischein besitzen.

Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines in Baden-Württemberg ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Pflichtvorbereitungslehrgang und die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung (=Fischerprüfung).

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu

  • Staatliche Fischerprüfung
  • Der Weg zum Angeln
  • Jugendfischereischein
  • Gesetzliche Bestimmungen zur Fischerprüfung für Baden-Württemberg
  • Übersicht der Vorbereitungslehrgänge


Die Vorbereitungslehrgänge finden im Frühjar und im Herbst statt. Informationen zu den Vorbereitungslehrgängen finden Sie unter www.lfvbw.de.
Prüfungen sind landeseinheitlich am 2. Samstag im Mai  und am 3. Freitag im November.

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