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Pflichtvorbereitungslehrgang und Prüfung
Die staatliche Fischerprüfung (schriftliche Prüfung) wird vom
Landesfischereiverband
abgenommen.
Dabei sind
60 Fragen
aus den nachfolgend genannten Sachgebieten
schriftlich
zu beantworten. Bestanden hat, wer 45 Fragen richtig beantwortet hat, dabei müssen mindestens die Hälfte der Fragen aus den einzelnen Sachgebieten richtig sein.
Zur
Vorbereitung auf die Fischerprüfung
führen Ausbilder des Fischereiverbandes die Bewerber in die Theorie und Praxis der Fischerei ein. Die Kursteilnahme ist nach dem Fischereigesetz Pflicht und Zulassungsbedingung zur Prüfung beim Landratsamt.
Das Buch zur Fischerprüfung
Die staatliche Fischerprüfung - der Weg zum Angeln
Hrsgb.: Landesfischereiverband Baden-Württemberg. Verlag und Vertrieb: VFG Service und Verlags GmbH.
Neu: 9. Auflage, 2010.
Die Broschüre enthält den Fragenkatalog, den Leitfaden und Rahmenlehrplan für die Ausbildung sowie gesetzliche Bestimmungen für die Ausbildung und Fischerprüfung in Baden-Württemberg.
Mit interaktivem PC-Lernprogramm auf CD-ROM
Als Ergänzung zum „Fragenkatalog" liegt kostenlos eine CD-ROM bei. Diese CD-ROM „Fischerprüfung" enthält alle Fragen und Antworten des Fragenkatalogs und ermöglicht ein interaktives Lernen zur Fischerprüfung am PC.
Weiterhin empfehlen wir als Unterrichtsmaterial:
Aal bis Zander -
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Rahmenlehrplan
für den Vorbereitungslehrgang zur staatlichen Fischerprüfung
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Allgemeine Fischkunde
mind. 4 Std.
Geschichtliche Entwicklung, Zoologie, kurze schematische Übersicht, Anatomie und Physiologie der Fische
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Spezielle Fischkunde
mind. 4 Std.
Systematik, Beschreibung, Unterscheidungsmerkmale, Lebensraum und Lebensweise, Bestandssituation, Gefährdungsursachen von Fischen, Krebsen und Muscheln
-
Gewässerökologie und Fischhege
mind. 8 Std.
Wasser -Allgemeines, Wassereigenschaften, Gewässergüteklassen - Bioindikatoren, Wasserpflanzen, Wassertiere, Gewässerarten, Bewertung von Gewässern, Fischbesatz und Fischhege, Maßnahmen bei Fischsterben, Fischkrankheiten
-
Gerätekunde, Fangtechnik und Behandlung und Verwertung von Fischen
Theoretische Ausbildung mind. 3 Std.
Praktische Ausbildung - Fanggeräte, Gebrauch mind. 4 Std.
Behandlung gefangener Fische - Versorgen und Verwerten mind. 2 Std.
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Gesetzeskunde
mind. 5 Std.
Für die Fischerei wichtige Gesetze, Verordnungen und sonstige Rechtsgrundlagen (Fischerei-, Wasser- und Naturschutz-, Tierschutz-, Tierseuchenrechtliche Bestimmungen u.a.)
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Mindestpflichtstunden
insgesamt 30 Std.
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Lehrgangsgebühren:
Erwachsene 115 €, Jugendliche 90 €.
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Prüfungs- und Nachprüfungsgebühr:
25 €
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