Grundsätze der Angelfischerei
Die Fischerei
- ist ein eigentumsgleiches Recht
- unterliegt dem Schutz des Grundgesetzes
- umfasst das Recht zum Fangen und Aneignen von Fischen
- sowie das Recht und die Pflicht zur Hege der Tiere und Pflanzen in ihrem Lebensraum
- nutzt die Produktionskraft der Gewässer
- schützt Gewässer
- ist eine ordnungsgemäße wirtschaftliche Gewässernutzung
- nach dem Grundsatz der Nachhaltigkeit durchgeführt
- stellt keinen Eingriff in Natur und Landschaft dar
- stellt eine sinnvolle, soziale und in die Natur eingebundene Betätigung von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung dar
- weckt und fördert das Verständnis für die Zusammenhänge in der Natur
- trägt dazu bei, einen gesunden Lebensraum zu erhalten oder zu schaffen
Erläuterungen dazu finden Sie in der VDSF-Broschüre "Grundsätze der Angelfischerei"








