Ergebnis Verbandsumfrage Nachtangeln

Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis zur VFG-Verbandsumfrage Nachtangeln vor. 
Im Juli 2011 sind alle Vereinsvorsitzenden angeschrieben und um Ihre Meinung gebeten worden zur Landesfischereiverordnung § 3 (1) Satz 5:
„Der Fischfang ist nur einen Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, der Aal-, Wels und Krebsfang bis 24 Uhr, für den Zeitraum der Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit bis 1 Uhr, gestattet.“

Die Frage war: „Ist diese gesetzliche Regelung richtig oder soll sie geändert werden?“. Die Vereine hatten drei Monate Zeit darüber zu entscheiden. Im Oktober war das Thema auch Tagesordnungspunkt auf den Bereichsversammlungen.

Das Ergebnis lautet: 23 % der Vereinsvorsitzenden waren für eine Aufhebung des Nachtangelverbotes. 20 % stimmten für die Beibehaltung. 57 % der Vereinsvorsitzenden äußerten sich nicht dazu.

Das Beteiligungsquorum von 50 % wurde damit verfehlt. Laut Bereichsordnung gilt die Abstimmung deshalb unabhängig von ihrem Ergebnis als „unbeantwortet“ und die Abstimmung erlangt keine Gültigkeit.

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