Besserer Schutz der Donau
Petitionsgesuch für einen besseren Schutz von Pflanzen und Tieren insbesondere vor Überlastung durch gewerblichen Kanuverleih in und an der Donau im Bereich des Landkreises Sigmaringen
Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV), Dachverband der Natur- und Umweltschutzverbände im Land, hat im Namen von BUND, NaturFreunde, NABU und Verband für Fischerei und Gewässerschutz in Baden-Württemberg (VFG) mit Schreiben vom 14.4.2011 eine Petition an den Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg eingereicht.
Der Petitionsausschuss wird gebeten, sich aus naturschutzfachlichen Gründen für eine strengere wasserrechtliche Verordnung zur Einschränkung des Gemeingebrauchs auf der Donau im Landkreis Sigmaringen einzusetzen, als es das Landratsamt Sigmaringen mit seinem aktuellen Verordnungsentwurf plant.
Die bisherigen beiden Verordnungen des Landratsamtes und die geplante Neuregelung missachten grundlegende naturschutzfachliche Tatsachen und Erkenntnisse und tragen damit zu massiver Schädigung des Lebensraumes Donau durch das Bootfahren bei. Nur mit einer strengeren Verordnung, die die Störungen durch den gewerblichen Bootsfahrbetrieb deutlich einschränken, kann die Natur und insbesondere die Erhaltungs- und Entwicklungsziele für das Natura 2000-Gebiet vor weiterer Verschlechterung bewahrt werden. So kommen dort die streng oder besonders geschützten Arten Eisvogel, Zwergtaucher, Flussuferläufer, Gänsesäger, Biber, Groppe und Bachneunauge vor, ferner Äsche, Nase und Barbe als charakteristische Arten der EU-Wasserrahmenrichtlinie.

Kanufahren auf der Donau - So soll es bleiben!
Die privaten oder in Kanuvereinen organisierten Bootfahrer stellen mengenmäßig bislang kein Problem dar. Kritisch ist die gewerbliche Nutzung durch Verleih von Booten auch bei niedrigen Wasserständen und die massive Überlastung der sensibelsten Strecken durch bis zu 300 Boote pro Tag.
Foto picture-alliance / Bildagentur Huber









